Beschlussvorlage - 2019/MC/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung des Gehweges, sowie der Parktaschen und der Beleuchtung der Mühlenstraße (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 168/13 und endet auf einer Länge von ca. 140 m am Flurstück 157/3) in Malchin beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.

Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.

Der Gehweg, sowie die Parktaschen und die Beleuchtung (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 168/13 und endet auf einer Länge von ca. 140 m am Flurstück 157/3) in der Mühlenstraße wurden bereits circa 2003 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.

Im Interesse der Finanzlage der Stadt Malchin ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn sowie die Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert werden. Gehweg, Parktaschen und Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit kann keine Aussage über die finanziellen Auswirkungen getroffen werden.

 

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Anlagen

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