Beschlussvorlage - 2019/FAU/013
Grunddaten
- Betreff:
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Ernennung zum Ehrenbeamten - stellv. Wehrführer der FFW Faulenrost
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Bürgeramt
- Verantwortlicher:
- Herr Renner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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14.05.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 134 Kommunalverfassung M-V
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des stellv. Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.
Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr André Hagen zum stellv. Wehrführer gewählt. Er tritt die Nachfolge von Kamerad Heinz-Dieter Brehme an, der sich nicht mehr zur Wahl stellte.
Er hat alle erforderlichen Qualifikationen. Kamerad Hagen nahm die Wahl an.
Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.
