Beschlussvorlage - 2019/FAU/010
Grunddaten
- Betreff:
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Ernennung zum Ehrenbeamten - Wehrführer der FFW Faulenrost
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Bürgeramt
- Verantwortlicher:
- Herr Renner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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14.05.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 134 Kommunalverfassung M-V
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.
Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr Matthias Suhr wieder als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost gewählt. Er stand bereits in der letzten Wahlperiode als Wehrführer zu Verfügung und erhielt erneut das Vertrauen der Kameraden.
Er hat alle erforderlichen Qualifikationen. Kamerad Suhr nahm die Wahl an.
Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.
