Beschlussvorlage - 2019/FAU/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Suhr  zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost zu. Er wird für die Dauer der Wahlzeit (6 Jahre) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 134 Kommunalverfassung M-V

§  12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr Matthias Suhr wieder als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost gewählt. Er stand bereits in der letzten Wahlperiode als Wehrführer zu Verfügung und erhielt erneut das Vertrauen der Kameraden.

Er hat alle erforderlichen Qualifikationen. Kamerad Suhr nahm die Wahl an.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

7/1.2.6.05.501900

1.440,00

 

 

 

monatl. 120,00 €

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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