Beschlussvorlage - 2019/MC/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges, sowie der Parktaschen und der Beleuchtung in der Mühlenstraße in Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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08.04.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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10.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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08.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung des Gehweges, sowie der Parktaschen und der Beleuchtung der Mühlenstraße (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 168/13 und endet auf einer Länge von ca. 140 m am Flurstück 157/3) in Malchin beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Der Gehweg, sowie die Parktaschen und die Beleuchtung (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 168/13 und endet auf einer Länge von ca. 140 m am Flurstück 157/3) in der Mühlenstraße wurden bereits circa 2003 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Stadt Malchin ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn sowie die Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert werden. Gehweg, Parktaschen und Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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786,1 kB
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