Beschlussvorlage - 2019/BAS/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtung im Basedower Ortsteil Basedower Höhe 1. Anlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Basedow
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.05.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung der Beleuchtung der Baumaßnahme „Umstellung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik" (Anlagenverlauf: beginnt an der ersten Abzweigung der L 20 aus Malchin kommend und endet nach ca. 300 m am Flurstück 36/1) in der Gemeinde Basedow Ortsteil: Basedower Höhe beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Die Beleuchtung im Ortsteil Basedower Höhe (Anlagenverlauf: beginnt an der ersten Abzweigung der L 20 aus Malchin kommend und endet nach ca. 300 m am Flurstück 36/1) der Gemeinde Basedow wurde bereits 2016 ohne Teileinrichtung Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg erneuert und ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Gemeinde Basedow ist eine Kostenspaltung notwendig, weil Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg demnächst nicht erneuert werden. Die Beleuchtung ist ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
413,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
354,2 kB
|
