Beschlussvorlage - 2019/MC/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Sanierung des VVN-Denkmals. Zur Umsetzung kommt die Variante I.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Das sogenannte „VVN-Denkmal“ wurde im Jahr 1928 vom damaligen Malchiner Stadtbaudirektor Tietböhl entworfen und 1929 zu Ehren der gefallenen Soldaten des Ersten Weltkrieges im Stadtpark von Malchin aufgestellt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Denkmal im Jahr 1948/49 umgestaltet und den Verfolgten des Naziregimes gewidmet.. Seit der politischen Wende 1989 wurde das Denkmal mehr und mehr seinem Verfall preisgegeben. Die gestalteten Außenanlagen verschwanden zusehends, die angebrachten Schriftzüge sind zu großen Teilen abgefallen, die Feuerschale als oberer Abschluss des Denkmals aus Sicherheitsgründen 2016 abgenommen.

Das Denkmal zeigt sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand.

Die Stadt möchte in Zusammenarbeit mit dem Heimatverein und in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde des Landkreises MSE das Denkmal sanieren. Ziel ist es, das Denkmal baulich in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, aber gleichzeitig die wechselvolle Geschichte des Denkmals darstellt und allen Opfern von Krieg, Gewalt und Verfolgung den gebührenden Respekt erweist.

 

Dazu wurden zwei Varianten einer möglichen Sanierung erarbeitet:

 

Variante I

(Siehe Anlage)

 

Besondere Merkmale:

-          Wiederherstellen des ursprünglichen Grundkörpers des Denkmals

-          an der Vorderseite wird das ursprüngliche Emblem „Schwert mit umkränzenden Eichenlaub“ wieder angebracht

-          an Seite 1 wird der Schriftzug „ 1914 – 1918“,

-          an Seite 2 der Schriftzug „1939 – 1945“ und

-          an Seite 3 das Emblem „VVN“ mit Schriftzug angebracht.

 

So soll allen Opfern des Ersten und des Zweiten Weltkrieges und den Opfern und Überlebenden der nationalsozialistischen Diktatur gedacht werden.

 

Auf vier neu zu errichtenden Tafeln werden die Besucher über die damaligen Geschehnisse und die daraus resultierenden Lehren für die künftige Generation informiert.

 

Variante II

(Siehe Anlage)

 

Besondere Merkmale:

-          Wie Variante I – nur komplett ohne Beschriftung des Denkmalkorpus.

 

Nach Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde des Landkreises MSE sind beide Varianten genehmigungsfähig.

 

Die untere Denkmalbehörde wie auch der Bürgermeister favorisieren die Variante I, da sie neben dem mahnenden Gedenken auch zeigt, wie sich ein Denkmal im Laufe der Geschichte wandeln kann.

 

Die Sanierung des „VVN-Denkmals“ wird durch den Heimatverein unter der fachlichen Anleitung von Herrn Udo Dohms erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

5.2.3.00.541490

 

2.000,00

 

x

 

Zuschuss Material

 

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