Beschlussvorlage - 2019/MC/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus   mit Tattoostudio in der  Flur 8 Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 53  wird auf Grund einer nicht gesicherten Erschließung und der Lage ( im Gewerbegebiet) nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Flächennutzungsplan  Ausweisung als Gewerbegebiet

§35 BauGB Bauen im Außenbereich

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die im Luftbild ersichtliche Zufahrt ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden (siehe Bilddokumentation und müsste um die Erschließung zu sichern ausgebaut werden.

 

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