Beschlussvorlage - 2019/MC/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Retzow Flur 1 auf dem Flst. 45/1 wird, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung durch den WasserZweckVerband erteilt (Abfrage erfolgt derzeit). Das Wohnhaus muss in Bauflucht mit dem Wohngebäude Haus Nr. 30 errichtet werden.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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Anlagen

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