Beschlussvorlage - 2019/NK/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neukalen gibt dem vom Warsower Weg abzweigenden Weg in Richtung Peene folgenden neuen Namen:

„An der Peene“

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 1 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetztes M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben.

Im Amt Malchin am Kummerower See ging ein Antrag auf Vergabe einer Hausnummer für das in der Gemarkung Neukalen, Flur 8 Flurstück 568 gelegene Grundstück ein. Aus der Hausnummernvergabe für den Warsower Weg lassen sich ohne umfassende Neuordnung der Hausnummern keine neuen Hausnummern für das beantragte Grundstück erstellen. Da eine Neuordnung der Hausnummern mit sehr viel Aufwand für die Bewohner verbunden ist, schlägt die Verwaltung vor, den vom Warsower Weg abzweigenden Weg in Richtung Peene/ privaten Bootshafen als eigenständigen Weg mit eigenem Namen zu führen.

Das Vorschlagsrecht für den Namen obliegt dem Bauausschuss.

Außer der Beschaffung und Aufstellung eines Straßennamenschildes entstehen keine weiteren Kosten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

200,00 €

x

 

x

 

Beschilderung

 

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Anlagen

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