Beschlussvorlage - 2019/NK/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigungsplanung zum Ausbau der Zufahrt zum "Gewerbegebiet West" in Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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21.03.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V - Entscheidung der Gemeinde
Die Peenestadt Neukalen beabsichtigt die Zufahrt zum „Gewerbegebiet West“ einschl. Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation zu erneuern. Mit dem Ausbau dieses Straßenabschnittes soll die jetzige Situation hinsichtlich der Nutzbarkeit und der Verkehrssicherheit wesentlich verbessert werden. Der Ausbau der Straße erfolgt nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen mit einer bituminösen Befestigung (Asphalt) in einer Ausbaubreite von 6,35 m. Die Oberflächenentwässerung soll durch eine einseitig angeordnete Rinne und 3 Straßenabläufen mit Anschluss an das vorhandene RW-Kanalsystem erfolgen. Außerdem wird der Schmutzwasserkanal und die Straßen-beleuchtung erneuert. Als Ausgleich für die zu fällenden Linden sollen nach erfolgter Bilanzierung entsprechend des Baumschutzkompensationserlasses Neuanpflanzungen an der Westseite der Zufahrt und im Stadtgebiet vorgenommen werden.
Nach Zustimmung der Genehmigungsplanung durch die Stadtvertretung wird durch die Verwaltung die Genehmigung nach § 10 Straßen- und Wegegesetz M-V beim Landkreis beantragt. Die Genehmigung ist dann dem LFI vorzulegen. Erst danach erfolgt eine weitere Bearbeitung des Förderantrages.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Peenestadt Neukalen hat für das Vorhaben am 07.12.2017 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur beim Landesförderinstitut M-V gestellt. Das Vorhaben soll vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel im Jahre 2019 realisiert werden. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 unter der Haushaltsstelle 5.4.1.00/0002.785300 eingestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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804,8 kB
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2
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177,6 kB
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212,4 kB
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59,2 kB
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5
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24,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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