Beschlussvorlage - 2019/KU/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdeunterstandes in der Flur 3 Gemarkung Leuschentin auf dem Flurstück 85 wird nicht

erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB                Stellungnahme der Gemeinde

Die Ablehnung liegt darin begründet, dass das Grundstück  sich in der Mitte der Wohnbebauung in der Ortslage Leuschentin befindet und das Gebiet ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Die Wohnbebauung verläuft entlang der Kreisstraße und um den in der Örtlichkeit befindlichen Dorfteich .Hier befinden sich im hinteren Teil bzw. seitlich der Wohngebäude Nebengebäude. Die Nebengebäude die sich im hinteren Teil  der Grundstücke befinden werden zur Kleintierhaltung genutzt. Für die Haltung von Großtieren ist es erforderlich eine Lagerstätte für Dung und Jauche vorzuhalten  und die wasserwirtschaftlichen Anforderungen sind einzuhalten. Diese sind dann auf dem Grundstück zu errichten. Der hinter dem Grundstück befindliche Dorfteich entwässert über das  Nachbargrundstück in den vorhandenen Vorfluter.

Die Terrasse des Nachbarn ist ca. 25m  vom geplanten Pferdeunterstand entfernt angesichts der typischen Störungen durch Pferdehaltung ist davon auszugehen, dass Immissionen in Form von Gerüchen und Geräuschen auf die  benachbarten Grundstücke einwirken.

Andere Pferdehaltungen befinden sich in der Dorfrandlage im Außenbereich. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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