Beschlussvorlage - 2019/KU/005
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdeunterstandes in der Gemarkung Leuschentin Flur3 auf dem Flurstück 85
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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11.03.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
Die Ablehnung liegt darin begründet, dass das Grundstück sich in der Mitte der Wohnbebauung in der Ortslage Leuschentin befindet und das Gebiet ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Die Wohnbebauung verläuft entlang der Kreisstraße und um den in der Örtlichkeit befindlichen Dorfteich .Hier befinden sich im hinteren Teil bzw. seitlich der Wohngebäude Nebengebäude. Die Nebengebäude die sich im hinteren Teil der Grundstücke befinden werden zur Kleintierhaltung genutzt. Für die Haltung von Großtieren ist es erforderlich eine Lagerstätte für Dung und Jauche vorzuhalten und die wasserwirtschaftlichen Anforderungen sind einzuhalten. Diese sind dann auf dem Grundstück zu errichten. Der hinter dem Grundstück befindliche Dorfteich entwässert über das Nachbargrundstück in den vorhandenen Vorfluter.
Die Terrasse des Nachbarn ist ca. 25m vom geplanten Pferdeunterstand entfernt angesichts der typischen Störungen durch Pferdehaltung ist davon auszugehen, dass Immissionen in Form von Gerüchen und Geräuschen auf die benachbarten Grundstücke einwirken.
Andere Pferdehaltungen befinden sich in der Dorfrandlage im Außenbereich.
