Beschlussvorlage - 2019/KU/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land

Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung

erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2016 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 26.02.2019 geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss-Vorlage 2018/KU/006 beigefügt..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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