Beschlussvorlage - 2019/GIE/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage in der Gemarkung Gielow,

Flur 1, Flurstück 150/3 wird mit Baulasteintragung auf dem kommunalen Grundstück nicht erteilt.

Die Gründe dafür, sind in der Sach- und Rechtslage benannt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und erweiterte

Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gielow

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV M-VEntscheidung der Gemeinde

 

Zur Wahrung der Abstandsflächen ist es erforderlich, eine Baulast auf das kommunale Flurstück 151/11 in der Gemarkung Gielow, Flur 1 aufzunehmen.

Eine Baulastenaufnahme mindert den Wert des Grundstückes für die Gemeinde Gielow und darf nicht überbaut werden. Auf dem Flurstück 151/11 liegt ein Bodenschutzlastvermerk, der besagt, dass bei Veräußerung der volle Grundstückspreis an das Landwirtschaftsministeriums M-V abzuführen ist. In dem in der Anlage beigefügtem Übersichtsplanentwurf zur Renaturierung des Schmelzbaches ist hier keine Zuwegung vorgesehen, die bei der Gemeinde verbleibt. Die Zuwegung zu diesem Flurstück 151/11 verläuft über das Flurstück 151/7.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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