Beschlussvorlage - 2019/GIE/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Garage in der Gemarkung Gielow, Flur 1, Flurstück 150/3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Entscheidung
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19.02.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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07.03.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und erweiterte
Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gielow
§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde
§ 22 KV M-VEntscheidung der Gemeinde
Zur Wahrung der Abstandsflächen ist es erforderlich, eine Baulast auf das kommunale Flurstück 151/11 in der Gemarkung Gielow, Flur 1 aufzunehmen.
Eine Baulastenaufnahme mindert den Wert des Grundstückes für die Gemeinde Gielow und darf nicht überbaut werden. Auf dem Flurstück 151/11 liegt ein Bodenschutzlastvermerk, der besagt, dass bei Veräußerung der volle Grundstückspreis an das Landwirtschaftsministeriums M-V abzuführen ist. In dem in der Anlage beigefügtem Übersichtsplanentwurf zur Renaturierung des Schmelzbaches ist hier keine Zuwegung vorgesehen, die bei der Gemeinde verbleibt. Die Zuwegung zu diesem Flurstück 151/11 verläuft über das Flurstück 151/7.
