Beschlussvorlage - 2019/MC/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 86 LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. 2015 M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung wird gebilligt. 

 

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.

Mit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ ist zugleich bekannt zu machen, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wurde.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Fläche mit der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ wird neu mit Darstellung als Sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ überplant.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

§ 13 a BauGB

§ 86 LBauO M-V

 

Die Aufstellung des B-Planes Nr. 29 erfolgte zur Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 136/17 in der Flur 1 der Gemarkung Neu Panstorf.

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2017 (2017/MC/1086) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin wurde ursprünglich mit dem Satzungsbeschluss vom 04.07.2018 (2018/MC/073) abgeschlossen.

Zur Heilung eines Verfahrensfehlers hat die Stadtvertretung Malchin am 17.10.2018 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 12.11.2018 bis zum 12.12.2018 im Rathaus der Stadt Malchin. Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt gemäß städtebaulichen Vertrag vom 19.01.2018 sämtliche Kosten für die städtebauliche Planung und die gesamte Verfahrensabwicklung des Bauleitplanverfahrens nach dem BauGB.  

 

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Anlagen

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