Beschlussvorlage - 2019/GIE/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2016 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gielow zum 31.12.2016 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 21.02.2019 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlage der Beschluss-Vorlage 2019/GIE/013 beigefügt..

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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