Beschlussvorlage - 2019/MC/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadtvertretung Malchin auf der Grundlage des anliegenden Abwägungsprotokolls abgewogen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Zur Heilung eines Verfahrensfehlers hat die Stadtvertretung Malchin am 17.10.2018 den Satzungsbeschluss vom 04.07.2018 (2018/MC/073) aufgehoben und die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Planentwurf lag vom 12.11.2018 bis zum 12.12.2018 im Rathaus der Stadt Malchin erneut öffentlich aus. Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt.

Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt gemäß städtebaulichen Vertrag vom 19.01.2018 sämtliche Kosten für die städtebauliche Planung und die gesamte Verfahrensabwicklung des Bauleitplanverfahrens nach dem BauGB.

 

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Anlagen

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