Beschlussvorlage - 2019/MC/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin in der anliegenden Fassung. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan ist dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zu übermitteln.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG).

Lärmaktionspläne haben die Funktion, die Lärmbelastung zu analysieren, zu bewerten und

Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen zu erarbeiten. Grundlage der

Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.

Im Jahr 2013 hat die Stadt Malchin die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch die

Aufstellung und den Beschluss des Lärmaktionsplanes erfüllt (Beschluss 2013/MC/536 vom

23.10.2013).

Der Lärmaktionsplan ist bei bedeutsamen Entwicklungen über die Lärmsituation, ansonsten

jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung zu überprüfen und

erforderlichen falls zu überarbeiten. Der vorliegende Lärmaktionsplan der 2. Stufe der Stadt

Malchin sollte zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18.07.2018

auf der Grundlage der Lärmkarten 2017 überprüft und fortgeschrieben werden.

Diese Frist konnte nicht eingehalten werden, weil in die Fortschreibung noch die Ergebnisse

der Verkehrszählung 2018 innerhalb der Ortsdurchfahrt der L 20 und der L 202 einfließen

sollten.

Der Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit gegeben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv und rechtzeitig mitzuwirken. Die Unterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lagen vom 17.12.2018 bis zum 25.01.2019 öffentlich aus. Des Weiteren standen die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Malchin zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Außerdem wurde die Öffentlichkeit auf der Einwohnerversammlung am 24.01.2019 über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes informiert. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse sind gemäß anliegendem Abwägungsprotokoll in den Lärmaktionsplan eingearbeitet worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes entstehen der Stadt Malchin keine Kosten, da die Fortschreibung durch die Verwaltung erarbeitet wird.

Zur Umsetzung des Maßnahmekataloges sind durch die Stadt lediglich die Kosten für die Änderung der Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung an städtischen Straßen zu übernehmen. Für den Ausbau der OD der L 20 und der L 202 muss die Stadt Malchin die Kosten für die Nebenanlagen (Gehweg, Straßenbeleuchtung) übernehmen.  

 

 

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Anlagen

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