Beschlussvorlage - 2019/MC/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Es wird das Einvernehmen hergestellt zur Abweichung von der Regelung des § 9 Abs.4 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Malchin und der Gemeinde Gorschendorf vom 23.09.2002.
  2. Es ist beabsichtigt, den § 12 der Hauptsatzung der Stadt Malchin mit Wirkung zum 01.06.2019 wie Folgt zu ändern:

§12

Ortsteile/ Ortsteilvertretung

(1)    Das Stadtgebiet der Stadt Malchin umfasst auch die Ortsteile Alt-Panstorf, Gorschendorf, Gülitz, Hagensruhm, Jettchenshof, Neu-Panstorf, Pisede, Remplin, Retzow, Salem, Scharpzow, Viezenhof, Wendischhagen sowie Duckow und Pinnow.

 

(2)    Für die Ortsteile Duckow und Pinnow wird eine Ortsteilvertretung Duckow gewählt. Die Ortsteilvertretung setzt sich aus zwei Einwohnerinnen oder Einwohnern des Ortsteils und einem Mitglied der Stadtvertretung zusammen. Die/ der Vorsitzende der jeweiligen Ortsteilvertretung heißt Ortsteilvorsteherin/ Ortsteilvorsteher.

 

(3)    Die Ortsteilvertretung wird von der Stadtvertretung gewählt. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

(4)    Die Mitglieder der Ortsteilvertretung haben für Sitzungen dieses Gremiums Anspruch auf Entschädigung nach § 10 Abs. 8 dieser Hauptsatzung.

 

(5)    Die Ortsteilvertretung berät die Stadtvertretung und den Bürgermeister in allen für die entsprechenden Ortsteile wichtigen Angelegenheiten. Sie wird zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert.

 

(6)    Die Ortsteilvertretung hat insbesondere folgende Aufgaben:

 

  1. sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen
  2. die im Ortsteil tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören.

 

(7) Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann Versammlungen der Einwohnerinnen und Einwohner für den Ortsteil einberufen.

 

Die Ortsteilvertretung Gorschendorf stimmt dieser beabsichtigten Veränderung der

Hauptsatzung zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 42 Abs.1 Satz 2 können Ortsteilvertretungen gebildet werden für Gebiete, die früher selbstständig waren.

Von dieser kommunalverfassungsrechtlichen Möglichkeit  wurde im Zuge der Eingemeindung der ehemals selbstständigen Gemeinde Gorschendorf in die Stadt Malchin Gebrauch gemacht.

Die Eingemeindung von Gorschendorf in die Stadt Malchin wurde mit Ablauf des 31.12.2002 wirksam. Dies liegt nunmehr mehr als 15 Jahre zurück.

 

Abweichungen vom Gebietsänderungsvertrag sind gemäß § 11 Abs.4 letzter Satz zulässig, wenn hierüber Einvernehmen zwischen der Gemeindevertretung und der Vertretung des Ortsteils besteht.

 

Mit Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept durch die Stadtvertretung vom 08.03.2017 wurde beschlossen, dass die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Ortsteilvertretungen Remplin und Gorschendorf bis zum Haushaltsjahr 2019 sukzessive abgeschmolzen werden.

Hintergrund der Überlegungen war, dass mehr als 15 Jahre nach der Gemeindefusion die Integration der ehemals selbstständigen Gemeinde erfolgt ist und sie gleichberechtigt mit den sonstigen Ortsteilen von Malchin besteht. Eine gesonderte Ortsteilvertretung ist mithin nicht mehr erforderlich ist. Dies ist auch aus den Regelungen des § 11 Abs.4 Satz 1  KV- DVO herleitbar.

 

Außerdem sind Einwohner(innen) der entsprechenden Ortsteile auch Mitglieder der Stadtvertretung und können jederzeit die Anliegen des Ortsteils in den Gremien der Stadt einbringen.

Zu besonderen Vorhaben- auch in den Ortsteilen- wird in speziellen Einwohnerversammlungen unterrichtet.

 

Geplant ist künftig außerdem eine jährliche „öffentliche“ Begehung der Ortsteile mit der Verwaltungsleitung und ggfs. mit den Vorsitzenden der Fachausschüsse. Dort können die Anliegen der Einwohner direkt vorgetragen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

-           

 

 

 

 

 

 

- 1.100 €

X

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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