Beschlussvorlage - 2019/BAS/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2016 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 28.01.2019 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss-Vorlage 2019/BAS/002 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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