Beschlussvorlage - 2019/MC/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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28.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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06.03.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG).
Lärmaktionspläne haben die Funktion, die Lärmbelastung zu analysieren, zu bewerten und
Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen zu erarbeiten. Grundlage der
Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung.
Im Jahr 2013 hat die Stadt Malchin die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch die
Aufstellung und den Beschluss des Lärmaktionsplanes erfüllt (Beschluss 2013/MC/536 vom
23.10.2013).
Der Lärmaktionsplan ist bei bedeutsamen Entwicklungen über die Lärmsituation, ansonsten
jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung zu überprüfen und
erforderlichen falls zu überarbeiten. Der vorliegende Lärmaktionsplan der 2. Stufe der Stadt
Malchin sollte zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18.07.2018
auf der Grundlage der Lärmkarten 2017 überprüft und fortgeschrieben werden.
Diese Frist konnte nicht eingehalten werden, weil in die Fortschreibung noch die Ergebnisse
der Verkehrszählung 2018 innerhalb der Ortsdurchfahrt der L 20 und der L 202 einfließen
sollten.
Der Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit gegeben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv und rechtzeitig mitzuwirken. Die Unterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lagen vom 17.12.2018 bis zum 25.01.2019 öffentlich aus. Des Weiteren standen die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Malchin zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Außerdem wurde die Öffentlichkeit auf der Einwohnerversammlung am 24.01.2019 über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes informiert. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse sind gemäß anliegendem Abwägungsprotokoll in den Lärmaktionsplan eingearbeitet worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes entstehen der Stadt Malchin keine Kosten, da die Fortschreibung durch die Verwaltung erarbeitet wird.
Zur Umsetzung des Maßnahmekataloges sind durch die Stadt lediglich die Kosten für die Änderung der Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung an städtischen Straßen zu übernehmen. Für den Ausbau der OD der L 20 und der L 202 muss die Stadt Malchin die Kosten für die Nebenanlagen (Gehweg, Straßenbeleuchtung) übernehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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252,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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814,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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858,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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5 MB
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