Beschlussvorlage - 2019/NK/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff. 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020.

2. Die Hafengebührensatzung für den Sportboothafen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 KV M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung

 

Um die verschiedenen Gebührentatbestände zusammenzufassen und gleichzeitig eine Vereinheitlichung der Struktur bei den Hafengebühren in den Häfen des Amtes am Kummerower See zu erreichen, musste die  Satzung neu  überarbeitet  werden.

 

Bei dieser Gelegenheit wird vorgeschlagen, den Gebührensatz in § 3 Abs. 3 der Satzung,

die in der Anlage vorgelegt wird, anzupassen.

Es wird vorgeschlagen, analog den Regelungen in den Müritzhäfen, Fahrgastschiffe im Linienverkehr für das Anlegen nicht heranzuziehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach  vorsichtiger  Schätzung  ist  mit  der  Anwendung  der  vorliegenden  Gebührensätze  mit jährlich  ca. 1.000  € Mehreinnahmen  im  Sachkonto  4/5.4.8.00-001.432290  gegenüber  dem Durchschnitt der letzten Jahre zu rechnen.

 

 

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Anlagen

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