Beschlussvorlage - 2010/MC/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Tankstelle in der Flur1 Gemarkung Neu Panstorf auf den Flurstücken 136/17 oder 136 /19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beteiligt:
- FBII - Bau-, Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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18.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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22.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Entscheidung der Gemeindevertretung
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
Trinkwasserschutzzone III
Gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung stellt sich das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet dar. In diesem Gebiet sind Tankstellen ausnahmsweise zulässig.
Da sich das Flurstück 136/17 jedoch im Bereich der Trinkwasserschutzzone III befindet, wird empfohlen, das Vorhaben auf dem Flurstück 136/19 anzusiedeln.
Wird eine Tankstelle im Zuge einer Raststätte betrieben, sind Stellplätze in ausreichender Zahl nachzuweisen.
Die Stellungnahme des WZV liegt vor. Danach darf die auf Grundstück 136/19 befindliche Versorgungsleitung nicht überbaut werden.
