Beschlussvorlage - 2018/BAS/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow beschließt auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015, zuletzt geändert in §§ 6,46 und 85 durch Gesetz vom 13.12.2017 (GVOBl. M-V S. 331) die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortseil  Basedow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung wird gebilligt.     

 

Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 34 BauGB

§ 86 LBauO

 

Das Satzungsverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 20.05.2014 eingeleitet. Der 1. Satzungsbeschluss wurde am 01.12.2015 gefasst. Nach Rüge des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 28.07.2016 hat die Gemeindevertretung Basedow am 05.12.2017 den Satzungsbeschluss aufgehoben und die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens beschlossen. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens erfolgte eine Überarbeitung der Satzung und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Das Satzungsverfahren wird mit Beschluss der Gemeindevertretung zunächst abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss ist danach ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Satzungsverfahren trägt die Gemeinde Basedow. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Basedow (Haushaltsstelle 5/5.1.1.00.562510) eingestellt. 

 

 

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Anlagen

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