Beschlussvorlage - 2018/GIE/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunal-abgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2. Die beigefügte Satzung der Gemeinde Gieloww über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ Ende 2017 wurde die Erhebung eines sogenannten Rohrleitungszuschlages für Instandhaltungs-maßnahmen an verrohrten Gewässerabschnitten, die das übliche Maß überschreiten, ab dem Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Als „übliches Maß“ werden Reparaturmaßnahmen auf einer durchschnittlichen Länge von ca. 50 m oder einem Wertumfang von ca. 10.000 € betrachtet.

 

Ende September 2018 informierte der Verband, dass aufgrund von wesentlichen Preis-steigerungen für Unterhaltungsleistungen der allgemeine Hebesatz von 7,61 € auf 9,00 €/ Beitragseinheit erhöht werden muss.

Die diesbezügliche Beschlussfassung der Verbandsversammlung erfolgt am 30.01.2019.

 

Die Aufnahme des Rohrleitungszuschlages und die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes ziehen eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Satzungsänderung für die gemeindliche Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

5.3.8.00.564200

27.600

X

 

 

X

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

5.3.8.00.432210

27.000

X

 

 

X

 

 

 

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Anlagen

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