Beschlussvorlage - 2018/MC/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin. Die Begründung wird gebilligt. 

 

Der Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

In dem Ursprungsplan wurden aus städtebaulichen Gründen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Festsetzungen getroffen, dass in den Teilbereichen WB 1 reine Wohngebäude nicht zulässig sind. Da die erhoffte positive Entwicklung zur Ansiedlung von Handel, Dienstleistung und Gewerbe in der Steinstraße nicht eingetreten ist und zahlreiche Gewerberäume leer stehen, soll die ursprüngliche textliche Festsetzung wieder aufgehoben werden.

Das hierzu erforderliche Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 08.03.2017 eingeleitet. Am 06.12.2017 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser Satzungsbeschluss musste jedoch aufgrund eines beachtlichen Verfahrensfehlers in Folge der Änderungen des BauGB im Jahre 2017 aufgehoben werden. Am 04.07.2018 hat die Stadtvertretung Malchin dann zur Behebung dieses Fehlers die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 03.09.2018 bis zum 05.10.2018. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden. Einwände gegen die Planung wurden nicht geltend gemacht. Die Hinweise werden beachtet.

Mit dem Satzungsbeschluss wird das Änderungsverfahren zunächst abgeschlossen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da das Änderungsverfahren durch die Verwaltung durchgeführt wurde.

 

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Anlagen

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