Beschlussvorlage - 2018/KU/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Verlängerung -1. Nachtrag zum AZ: 2317/2015-204 (bereits erteilte Baugenehmigung) zur Errichtung eines Jauchebehälters mit Entnahmeplatte in der Flur 3, Gemarkung Leuschentin auf dem Flurstück 146 wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 35 BauGBBauen im Außenbereich

Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Flächen sind im Entwurf des Flächennutzungsplans als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über einen eigenen Brunnen. Die Gemeindevertretung hat am 04.08.2014 (Anlage Beschluss) dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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