Beschlussvorlage - 2018/MC/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Flur 6, Gemarkung Scharpzow, auf dem Flurstück 56 wird nicht erteilt, weil es sich im Außenbereich mit Kennzeichnung Parkanlage gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Malchin befindet.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 35 BauGB  Bauen im Außenbereich

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um privaten Bauantrag handelt.

 

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