Beschlussvorlage - 2018/MC/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin erteilt als Schulträger der Regionalen Schule „Siegfried Marcus“ Malchin das Einvernehmen zur Umwandlung von einer offenen Ganztagsschule in eine teilweise gebundene Ganztagsschule.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 39 Abs. 4 Schulgesetz M-V besagt folgendes:

(4) Ganztagsschulen sollen in der Regel in gebundener Form auf der Grundlage des Schulprogramms errichtet und betrieben werden. In der gebundenen Ganztagsschule ist die Teilnahme an den unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Unterricht und Schulbetrieb in den gebundenen Ganztagsschulen werden dergestalt organisiert, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, die außerunterrichtliche Vor- und Nachbereitung, insbesondere Hausaufgaben, in der Schule zu erledigen. Schulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sollen zu Ganztagsschulen entwickelt werden. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Sie bedarf der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde. Ausnahmsweise kann im Sekundarbereich I der Schulen nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b bis f die Entwicklung von offenen Ganztagsangeboten gefördert werden. Ganztagsangebote sind den Unterricht ergänzende Bildungs- und Betreuungsangebote, die auch in Zusammenarbeit mit dem Schulträger oder freien Trägern, Erziehungsberechtigten oder qualifizierten Personen die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig. Bei den unterrichtsbegleitenden Angeboten ist darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Interessen von Mädchen und Jungen Berücksichtigung finden.

 

Die Schulkonferenz hat am 25.10.2018 eine Entscheidung zur Umwandlung in eine teilweise gebundene Ganztagsschule getroffen. Die Stadt Malchin muss zur Wirksamkeit des Beschlusses der Schulkonferenz das Einvernehmen als Schulträger erteilen.

Inhalt und Folgen der Umwandlung sind in Anlage 1 Beschluss der Schulkonferenz dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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