Beschlussvorlage - 2018/NK/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen vergibt für die auf dem Flurstück 492/1 der Flur 2 Gemarkung Neukalen gelegene Straße den Straßennamen „Hafenstraße“

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Zuständig für die Vergabe von Straßennamen ist gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz

M-V die Stadtvertretung.

Das oben bezeichnete Flurstück war in Neukalen unter der Bezeichnung „Kanalstraße“ bekannt. Offiziell war dieser Name im Straßenverzeichnis aber nicht registriert. Mit diesem Beschluss wird die bisherige Hafenstraße in Neukalen um das oben genannte Flurstück erweitert.

Im Bereich dieses Flurstücks wurden bereits Hausnummern unter der Bezeichnung Hafenstraße vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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Anlagen

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