Beschlussvorlage - 2018/BAS/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachveranschlagung einer Stelle zum Stellenplan der Gemeinde Basedow für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Kunkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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23.10.2018
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage
Der Stellenplan der Gemeinde Basedow beinhaltete bis dato 0,8 VzÄ für den derzeitigen Gemeindearbeiter.
Im Rahmen der Absicherung der Pflichtaufgaben der Gemeinde Basedow im gesamten Gemeindegebiet wird es für erforderlich gehalten, die Stellenanteile im Stellenplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2019 um 1,2 VzÄ auf insgesamt 2,0 VzÄ anzuheben.
Diese rekrutierten zum einen aus der Nachbesetzung der Stelle des jetzigen Gemeindearbeiters, der derzeit tariflich mit 0,8 VzÄ beschäftigt ist. Die Nachbesetzung soll außertariflich mit 1 VzÄ nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes mit 9,19 €/Stunde erfolgen.
Zum anderen soll eine zusätzliche Stelle (1,0 VzÄ) zur Absicherung des betrieblichen Ablaufs im Gemeindegebiet nachveranschlagt werden.
Zur Deckung des erforderlichen Personalaufwands in Höhe von 24.000 € sind folgende Maßnahmen möglich:
Durch die jetzt außertarifliche Beschäftigung des Nachbesetzers kommt es trotz Erhöhung der VzÄ um 0,2 zur Einsparungen beim jährlichen Personalaufwand in Höhe von ca. 9400,00 €.
Des Weiteren können durch Streichung der Verwaltungskostenpauschale für die Beschäftigung von 2 Teilnehmern im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes über die LEG mbH in Höhe von 2000,00 € im Produkt 05/1.1.4.07 für die freigesetzten Mittel für die zusätzliche Stelle verwendet werden.
Damit stehen insgesamt 11.400 € für die Deckung des Personalmehraufwandes zur Verfügung.
Es verbleibt ein Defizit in Höhe von 12.600,00 €, das derzeit nicht aus dem verfügbaren Personalaufwand gedeckt werden kann.
Im Zuge des Planaufstellungsverfahrens ist zu prüfen, inwieweit Einsparungen an anderer Stelle zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes genutzt werden können. Im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung ist dies erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine maximale Nachveranschlagung von 0,5 VzÄ möglich.
Der Stellenplan der Gemeinde Basedow für das Haushaltsjahr 2019 unterliegt der Genehmigung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
