Beschlussvorlage - 2018/BAS/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow beschließt:

 

1. Zur Behebung eines Fehlers bei der Bekanntmachung vom 07.06.2018 über die

    öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den

    Ortsteil Basedow wird ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet.

 

2. Der Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB wird wiederholt. Hierzu ist der anliegende

    Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow bestehend

    aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich

    der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin

    erneut öffentlich auszulegen.

    Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

    ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt

    der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden  

    Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 4 BauGB

§ 214 Abs. 4 BauGB

 

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtlichen Vorgaben“ vom 29. Mai 2017 ist § 47 Abs. 2 VwGO aufgehoben worden. Für Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne/Satzungen  bedeutet dies, dass bei der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe nicht mehr auf die Präklusion (§ 47 Abs. 2 VwGO) hingewiesen werden darf. Erfolgt dieser Hinweis dennoch, wie bei der Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Basedow geschehen, stellt dies nach § 214 BauGB einen beachtlichen Fehler dar, was zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes/ Satzung führt. Eine Heilung eines solchen beachtlichen Verfahrensfehlers ist nur mit Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB möglich (s. anliegende Schreiben Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Hierzu ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Eine erneute Beteiligung der TÖB ist nicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten (Kopierkosten für ein zusätzliches Auslegungsexemplar und Kosten Verwaltung) für das Ergänzende Satzungsverfahren und die erneute öffentliche Auslegung trägt die Gemeinde Basedow. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan der Gemeinde Basedow (Haushaltsstelle 5/5.1.1.00.562510) eingestellt. 

 

 

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