Beschlussvorlage - 2018/BAS/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow beschließt:

 

Der Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Basedow und der Stadt Malchin im Bereich Gemarkung Wendischhagen, Flur 1 und Gemarkung Basedow, Flur 3 am Dahmer Kanal wird zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 und 22 Kommunalverfassung M-V

§ 58 Flurbereinigungsgesetz

 

Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH hat mit Schreiben vom 24.08.2018 mitgeteilt, dass die Grenze zwischen der Gemeinde Basedow und der Stadt Malchin im Be-reich Gemarkung Wendischhagen, Flur 1 und Gemarkung Basedow, Flur 3 am Dahmer Kanal auf Grund der Vielzahl von Splitterflächen, unterschiedlichen Nutzungen sowie fehlender Zuwegung einen unzweckmäßigen Verlauf aufweist.

 

Die Neuordnung der Gemeindegrenze gem. § 58 Flurbereinigungsgesetz stellt die Flurstücke des Dahmer Kanal, die Gewässerbegleitflächen, Gräben, Deichflächen und sonstigen Flächen sinnvoll und in übersichtlichen Abgrenzungen dar. Die Zuwegungen sind entsprechend gesichert.

 

Abstimmungen mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, der Gemeinde Basedow und dem Bereich Liegenschaften der Stadt Malchin wurden durchgeführt. Die Eigentümer der einbezogenen Flurstücke sind zur vorgesehenen Gemeindegrenzänderung soweit informiert worden.

 

Die in der Anlage beigefügte Gemeindegrenzänderungskarte zeigt den alten und neuen Grenzverlauf. Der neue Grenzverlauf ist rot gekennzeichnet.

 

Flächenabweichung des Flurstückbestands im Verfahrensgebiet BOV Basedow

 

Gemarkung

Alter Bestand

Neuer Bestand

Differnz

Wendischhagen

1137596 m²

1217422 m²

+ 79826 m²

 

Flächenzugang Stadt Malchin:+ 79826 m²

Flächenabgang Gemeinde Basedow: - 79826 m²

 

Da im BOV unzweckmäßige Grenzverläufe nach Möglichkeit zu heilen sind, wird in Abstim-mung mit dem Katasteramt Neubrandenburg die Änderung der Gemeindegrenze empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten.

 

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Anlagen

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