Beschlussvorlage - 2018/BAS/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2015 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 04.10.2018. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nicht entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 5.950.928,06 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt 2.268.367,81 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 95,3 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 33.769,33 € ab. Die Finanzrechnung schließt zum 31.12.2015 mit einem Überschuss in Höhe von 240.466,15 € ab.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

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Anlagen

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