Beschlussvorlage - 2018/MC/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt für das o.g. Bauleitplanverfahren die Wiederholung des Verfahrensschrittes nach § 3 Abs. 2 BauGB. Hierzu ist der anliegende Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erneut öffentlich auszulegen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der

ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen

zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 3 und 4 BauGB

 

Zur Heilung eines Verfahrensfehlers hat die Stadtvertretung Malchin die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen. Hierzu erfolgt die erneute öffentliche Auslegung des ursprünglichen Planentwurfes vom 15.01.2018. Eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des

Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma MES Solar

XXXIII GmbH & Co KG Parchim vom 19.01.2018 dem Vorhabenträger.

 

 

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Anlagen

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