Beschlussvorlage - 2018/MC/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt:

 

  1. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin vom 04.07.2018 (Beschluss Nr. 2018/MC/073) wird aufgehoben.

 

  1. Zur Behebung eines Fehlers bei der Bekanntmachung vom 09.03.2018 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin wird ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 214 Abs. 4 BauGB

 

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtlichen Vorgaben“ vom 29. Mai 2017 ist § 47 Abs. 2 VwGO aufgehoben worden. Für Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne bedeutet dies, dass bei der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe nicht mehr auf die Präklusion (§ 47 Abs. 2 VwGO) hingewiesen werden darf. Erfolgt dieser Hinweis dennoch, wie beim o.g. B-Plan geschehen, stellt dies nach § 214 BauGB einen beachtlichen Fehler dar, was zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt. Eine Heilung eines solchen beachtlichen Verfahrensfehlers ist nur mit Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB möglich (s. anliegendes Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des

Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Firma MES Solar

XXXIII GmbH & Co KG Parchim vom 19.01.2018 dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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