Beschlussvorlage - 2018/MC/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Duckow in die Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Dem Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Duckow in die Stadt Malchin lt. beigefügter Anlage wird zugestimmt.
Der Bürgermeister und die Erste Stadträtin werden ermächtigt, die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen und den Gebietsänderungsvertrag der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung Duckow vom 18.01.2018 und der Stadtvertretung Malchin vom 07.03.2018 wurde der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel der Eingemeindung zugestimmt.
Im Gemeindegebiet Duckow wurde eine Bürgerbefragung bzgl. der Gemeindefusion durchgeführt. Im Ergebnis hatte sich eine deutliche Mehrheit der Befragten für eine Gemeindefusion mit der Stadt Malchin ausgesprochen. Insofern hat die Gemeindevertretung Duckow in ihrer Sitzung vom 13.09.2018 den Beschluss gefasst, nur noch Verhandlungen mit der Stadt Malchin zu führen. Die Verhandlungen mit der Gemeinde Gielow wurden eingestellt.
In der Einwohnerversammlung der Gemeinde Duckow am 27.09.2018 wurde der Entwurf des Gebietsänderungsvertrages vorgestellt und umfassend erläutert. Die Fragen der Anwesenden zum Vertrag und zu den Folgen der Gebietsänderung wurden beantwortet.
Diese Gemeindefusion entspricht den Zielstellungen des § 1 des Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Gemeinde- Leitbildgesetz- GLeitbildG). Es wird eine Gemeinde geschaffen, die strukturell verbessert in der Lage sein wird, „…die Aufgaben des eigenen und, soweit zugewiesen, des übertragenen Wirkungskreises dauerhaft sachgerecht, wirtschaftlich und in hoher Qualität zu erfüllen….“
Gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 DV KV M-V ist durch die Gemeinde darzulegen, inwieweit aus Sicht der Gemeinde die Fusion dem öffentlichen Wohl dient.
Nach der Selbsteinschätzung der Gemeinde Duckow ist diese nicht zukunftsfähig.
Das öffentliche Wohl dieser Gemeindefusion liegt schon allein darin begründet, dass mit der Eingemeindung von Duckow in die Stadt Malchin zum einen eine nicht zukunftsfähige Gemeinde wegfällt und zum anderen durch den Zusammenschluss mit einem zentralen Ort dieser eine Stärkung erfährt.
Neben der Schaffung einer zukunftsfähigen gemeindlichen Struktur ist es möglich, Verwaltungskosten zu verringern und eine effektivere und effizientere Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Durch die gemeinsame Finanzkraft sollen u.a. Ko- Finanzierungen für etwaige Fördermaßnahmen besser ermöglicht werden.
Um auch künftig die kommunale Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und die vorhandenen Einrichtungen und Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge vorhalten zu können, ist diese Gemeindefusion sinnvoll.
Einwohnerzahlen:
Datum Malchin Duckow
30.06.2017 7.407 230
30.09.2017 7.380 227
Flächen:
Malchin Duckow
Gesamtfläche: 9.448,6408 ha 1.422,1542 ha
Gemarkungen: 11 2
Flure: 60 7
Flurstücke: 10.708 1.045
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem beigefügten Gebietsänderungsvertrag.
Die Zuweisungen nach den Bestimmungen der Fusionsverordnung sind durch die Verwaltung zu beantragen und entsprechend der Regelungen des Gebietsänderungs-vertrages zu verwenden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,3 kB
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866 kB
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383,2 kB
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