Beschlussvorlage - 2018/KU/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bildung einer Aufwandsermächtigung im Jahr 2017 für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 15 GemHVO-Doppik M-V im Sachkonto 1.1.4.01.513100 - Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen - in Höhe von

55.582,19 € genehmigt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-VGemeindevertretung

§ 15 GemHVODoppik M-V

 

In der Planung für das Haushaltsjahr 2017 wurde für die Sanierung bzw. Trockenlegung des Wohnblockes 66 - 67 eine Mittelanmeldung in Höhe von 63.400 € eingereicht. Leider konnten nicht alle Arbeiten abschließend vollzogen werden, so dass das Fachamt die nicht verbrauchten Haushaltsmittel als Ermächtigung für die Aufwendung beantragt hat. Die Haushaltssatzung des Jahres 2017 sah keine Übertragung von Haushaltsmittel in das Haushaltsfolgejahr vor. Die Genehmigung wird hiermit nachgeholt. Die Summe ergibt sich aus den Angeboten der Firmen Duscha und Baufirma Barß.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussvorschlag

 

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