Beschlussvorlage - 2018/FAU/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt die Vorplanung (Architektur +TGA) für die Sanierung der Kita auszuschreiben. Die Vorplanung soll im Jahr 2019 erstellt werden.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§22 der KV   - Entscheidung der Gemeinde

 

Durch den für das Betriebserlaubnisverfahren beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständigen Mitarbeiter wurde bei mehreren Vorortbegehungen auf zahlreiche nicht mehr normgerechte Details hingewiesen. Dies zieht sich durch alle Räume und betrifft sowohl die Bauhauptgewerke wie auch die technische Gebäudeausrüstung.

Über die ELER-Richtlinie kann die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 75% der Bruttogesamtkosten beantragen.

Zur Antragstellung müssen qualifizierte Unterlagen mit einer präzisen Kostenberechnung mit eingereicht werden.

Deshalb reicht es zunächst aus die ersten beiden Planungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) auszuschreiben. Zurzeit gehen wir von Umbaukosten in Höhe von 350.000€ brutto aus. Die Aufteilung ist wie folgt:

200.000€ Bauhauptgewerke, 150.000€ technische Gebäudeausrüstung.

Daraus folgen für die Honorarermittlung folgende anrechenbare Bauwerte:

-          Architekt:168.067 €

-          Fachplaner (TGA):126.050 €

Die genaue Aufteilung ist im Zuge der Vorplanung zu ermitteln.

Es wird geplant 2019 den Fördermittelantrag zu stellen und die Maßnahme 2020 umzusetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

7/5.7.3.00-0002.785200

7.121,65 €

 

x

x

 

2019

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

7/5.7.3.00-0002.681420

5.341,24 €

 

x

x

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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