Beschlussvorlage - 2018/MC/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zu den Stellen laut Stellenplan der Stadt Malchin für die Haushaltsjahre 2018/ 2019, die durch die Amtsumlage ganz oder teilweise finanziert werden, wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

In sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 4 des „Fusionsvertrages“ ist das Einvernehmen zwischen dem Amtsausschuss und dem Hauptausschuss der Stadtvertretung Malchin (oder der Stadtvertretung selbst) zum Stellenplan der Stadt Malchin über die Stellen, die ganz oder teilweise durch die Amtsumlage finanziert werden, herzustellen.

 

Der entsprechende Stellenplan ist als Anlage beigefügt.

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wurde unter Fortschreibung des Nachtrags- Stellenplanes 2017 erarbeitet.

Der Stellenplan ist so aufzustellen, dass der künftige Stellenumfang dokumentiert wird.

Er ist nach § 2 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (GemHVO- Doppik) Bestandteil des Haushaltsplanes und damit verbindlich.

Änderungen und Ergänzungen sind für das laufende Haushaltsjahr nur im Rahmen eines Nachtragshaushaltes möglich.

 

Der Stellenplan ist nach den Anlagen der Stellenplanverordnung aufgebaut.

Er ist grundsätzlich produktorientiert aufzustellen- im Interesse der besseren Lesbarkeit des Stellenplanes erfolgte die Zuordnung zu den Teilhaushalten (TH).

Die Zuordnung der Stellen bzw. Stellenanteile zu den Produkten wird mit der konkreten Planung der Personalaufwendungen und –auszahlungen vollzogen.

 

Mit dem vorliegenden Stellenplan werden für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt 67,95625 VzÄ (Vollzeitäquvalente) nachgewiesen.

Dies sind im Vergleich zur Nachtrags- Planung für 2017 insg. 0,61875 VzÄ weniger.

Von den nunmehr 67,95625 VzÄ entfallen 9,0 VzÄ auf Beamten- und 58,95625 VzÄ auf Beschäftigtenstellen.

1,125 VzÄ betreffen Altersteilzeitstellen.

 

Die Altersteilzeitstellen im Blockmodell werden wie folgt im Stellenplan ausgewiesen:

 

Altersteilzeit ohne Nachbesetzung in der Freistellungsphase:

-          Ausweisen der Planarbeitszeit mit 50 % der bisherigen Planarbeitszeit

-          Kw- Vermerk zum Ende der Altersteilzeit

Altersteilzeit mit Nachbesetzung ab der Freistellungsphase:

-          Ausweisen der Planarbeitszeit mit 50 % der bisherigen Planarbeitszeit

-          Kw- Vermerk zum Ende der Altersteilzeit

-          Einrichten einer Ersatzstelle mit der lfd. Nummer ATZ zuzüglich des Buchstaben a  

 

Im vorliegenden Stellenplan sind insgesamt 9 kw- bzw. ku- Vermerke in der Spalte „Stellenvermerke und Bemerkungen“ angebracht worden. Kw bedeutet „künftig wegfallend“; Ku bedeutet „Künftig umzuwandeln“. In allen Fällen wurden entsprechende verbindliche Datumsangaben im Zusammenhang mit dem Stellenvermerk angebracht.

 

Alle angegebenen Besoldungs- und Entgeltgruppen unterliegen der Nachprüfbarkeit.

 

Wesentliche Organisationsveränderungen sind nicht geplant.

Die zum 01.01.2013 neu eingeführte Organisationsstruktur bleibt grundsätzlich erhalten.

 

Von den insgesamt 67,95625 VzÄ sind 41,59375 VzÄ Stellen in der Kernverwaltung. Allgemein umlagefähig sind 38,59375 VzÄ- Stellenanteile.

 

Bis Ende 2020 soll im Zuge der geplanten Haushaltskonsolidierung nach dem vorliegenden Stellenplan die Gesamtstellenzahl in der Kernverwaltung um ca. 2 VzÄ durch Aufgaben-umverteilungen reduziert werden. Bezüglich der künftigen Aufgabenwahrnehmung für den Bereich Wirtschaftsförderung/ Fördermaßnahmen ist zum Jahresende 2018 eine Analyse der Ist- Situation vorzunehmen und für den Zeitraum 2019/ 2020 ein Vorschlag zur organisatorischen Lösung vorzulegen.

 

Weitere Stellenreduzierungen durch Aufgabenumverteilungen erscheinen gegenwärtig nicht praktikabel; zumal bereits jetzt erhebliche Probleme bei Langzeiterkrankungen von Mitarbeitern hinsichtlich der Gewährleistung der Vertretbarkeit und der damit verbundenen Arbeitsverdichtung bestehen.

 

Nicht berücksichtigt wurden außerdem Stellenbedarfe durch die Übernahme von zusätz-lichen Aufgaben im kommunalen Raum durch gesetzliche Vorgaben. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grundlage der Einvernehmenserteilung zu den allgemein amtsumlagefähigen Stellen lt. Stellenplan der Stadt Malchin für die Haushaltsjahre 2018/ 2019 wird die Höhe der amtsumlagefähigen Personalaufwendungen ermittelt.

 

Dieser Betrag fließt in die Berechnung der Verwaltungskostenentschädigung an die Stadt Malchin ein. Die Verwaltungskostenentschädigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Amtshaushaltes (Aufwendung/ Auszahlung), aber auch des Haushaltes der Stadt Malchin (Ertrag/ Einzahlung).

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wurde die Verwaltungskostenentschädigung auf

insg. 3.115.000 € festgesetzt; für 2019 beträgt sie 3.023.100 €.

 

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Anlagen

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