Beschlussvorlage - 2018/MC/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2015 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt..

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2015 gemäß § 3a KPG (Kommunalprüfungsgesetz) M-V in seiner Sitzung am 11.07.2018 geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme  beträgt 781.161,52 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 305.913,51 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 304.983.69 €

 

Die Finanzrechnung weist einen Überschuss aus in Höhe von 600,42 €

 

Der Haushaltsausgleich ist sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2018 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2015 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und ließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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