Beschlussvorlage - 2018/MC/090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird  gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2014 abgedeckten Zeitraum entlastet.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 11.07.2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Nach der Beschlussfassung zur Feststellung zum Jahresabschluss und zur Entlastung des Bürgermeisters ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gemäß § 60 Abs.6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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