Beschlussvorlage - 2018/MC/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2014 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2014 gemäß § 3a KPG (Kommunalprüfungsgesetz) M-V in seiner Sitzung am 11.07.2018 geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme  beträgt 1.827.400,12 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 0,00 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 0,00 €

 

Die Finanzrechnung weist einen Überschuss aus in Höhe von 59.224,24 €

 

Der Haushaltsausgleich ist sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2018 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2014 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und ließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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