Beschlussvorlage - 2018/NK/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Peenestadt Neukalen für das Haushaltsjahr 2018 wird einschließlich der Anlagen beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 47 KV M-V

§ 64 KV M-V

 

Im § 64 Abs.2 KV M-V ist geregelt, dass für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach BauGB eine Sonderrechnung zu führen ist.

Für die Sonderrechnung gelten die Vorschriften des Absatzes 4 der Kommunalverfassung- Haushaltswirtschaft.

Somit ist für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Peenestadt Neukalen eine Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen aufzustellen und zu beschließen.

 

Grundlage für die Haushaltsplanung und den Erlass der Haushaltssatzung ist das Maßnahmenprogramm. Das vorliegende Maßnahmenprogramm beinhaltet die tatsächliche Umsetzung der geplanten Vorhaben und die aktuellen Zahlenwerte.

 

Die vorgelegte Haushaltsplanung geht von ausgeglichenem Ergebnis- und Finanzhaushalt aus. Insofern ist die Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Liquidität ausreichend ist. Die Zwischenabrechnung zum 31.12.2017 ist beigefügt.

 

Zum Stichtag 31.12.2018 erfolgt die Schlussabrechnung für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“. Eine Planung für die Folgejahre ist somit entbehrlich bzw. erfolgt mit 0- Werten; ggfs. könnten abrechnungstechnisch noch Restzahlungen in 2019 anfallen.  

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Eigenanteile der Stadt zur Umsetzung der Maßnahmen im Städtebaulichen Sondervermögen werden im Kernhaushalt (als Aufwendung/ Auszahlung) nachgewiesen und spiegeln sich im Sondervermögen (als Ertrag/ Einzahlung) wider.

 

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Anlagen

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