Beschlussvorlage - 2018/NK/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Warsow Flur 1auf dem Flurstück 13/4 wird vorbehaltlich der gesicherten Erschließung durch den WZV und der Sicherung der Leitungsrechte für die Stadt Neukalen und Einhaltung der erforderlichen Abstände von der Straßenentwässerungsleitung (Trasse der Entwässerungsleitung Anlage zum Beschluss) zugestimmt.

Die Bauflucht ist analog des Wohnhauses Röpke in der Flur 1 Gemarkung Warsow auf dem Flurstück 12 vorgegeben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einenprivaten Bauantrag handelt.

 

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