Beschlussvorlage - 2018/MC/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung und beschließt diesen erneut im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen.

Parallel hierzu ist die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut durchzuführen.

 

Der Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2- 4 c BauGB

 

Im Laufe des Verfahrens wurde das BauGB mehrmals geändert, insbesondere die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (zusätzliche Einstellung der ortsüblichen Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen in das Internet). Gemäß § 245 c BauGB hätte das vor dem 13. Mai 2017 förmlich eingeleitete Verfahren nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden können, wenn die Beteiligung der der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden wäre. Die Einleitung erfolgte jedoch erst nach dem 16. Mai 2017 (Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2017/MC/992 vom 17.05.2017 und Anschreiben an die TÖB vom 06.06.2017). Da keine Bekanntmachung im Internet erfolgte, war die Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft.   

Zur Behebung des Fehlers bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des Satzungsverfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ ist somit eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erforderlich.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entstehen nur Kopier- und Portokosten, da das Verfahren durch die Verwaltung durchgeführt wird. 

 

 

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Anlagen

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