Beschlussvorlage - 2018/MC/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses 2017/MC/1095 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Strietfeld" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.06.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt:
1. Der Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der
Stadt Malchin vom 06.12.2017 (Beschluss Nr. 2017/MC/1095) wird aufgehoben.
2. Zur Behebung des Fehlers bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen
der Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“
der Stadt Malchin wird ein ergänzendes Satzungsverfahren (Wiederholung der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) gem. § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 214,215 BauGB
§ 245 c BauGB
Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 06.12.2017 die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin beschlossen.
Im Rahmen der Prüfung zur Bekanntmachung der Satzung wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass im laufenden Verfahren gegen die geänderten Vorschriften des BauGB über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, insbesondere § 4 a Abs. 4 BauGB (zusätzliche Einstellung der ortsüblichen Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen in das lnternet) verstoßen wurde.
Gemäß § 245 c BauGB hätte das vor dem 13. Mai 2017 (Aufstellungsbeschluss am 08.03.2017) förmlich eingeleitete Verfahren nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden können, wenn die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB oder nach sonstigen Vorschriften des BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden wäre.
In diesem Fall wurde die Beteiligung jedoch erst nach dem 16. Mai 2017 (Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2017/MC/992 vom 17.05.2017 und Anschreiben an die TÖB vom 06.06.2017) eingeleitet. Somit ist zunächst der Satzungsbeschluss aufzuheben und der Verfahrensschritt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach den neuen Vorschriften des BauGB zu wiederholen.
