Beschlussvorlage - 2018/MC/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt:

 

1. Der Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der 

    Stadt Malchin vom 06.12.2017 (Beschluss Nr. 2017/MC/1095) wird aufgehoben.

 

2. Zur Behebung des Fehlers bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen

    der Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“

    der Stadt Malchin wird ein ergänzendes Satzungsverfahren (Wiederholung der    

    Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) gem. § 214 Abs. 4 BauGB eingeleitet.    

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 214,215 BauGB

§ 245 c BauGB

 

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 06.12.2017 die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin beschlossen.

Im Rahmen der Prüfung zur Bekanntmachung der Satzung wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass im laufenden Verfahren gegen die geänderten Vorschriften des BauGB über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, insbesondere § 4 a Abs. 4 BauGB (zusätzliche Einstellung der ortsüblichen Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen in das lnternet) verstoßen wurde.

Gemäß § 245 c BauGB hätte das vor dem 13. Mai 2017 (Aufstellungsbeschluss am 08.03.2017) förmlich eingeleitete Verfahren nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden können, wenn die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB oder nach sonstigen Vorschriften des BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden wäre.

In diesem Fall wurde die Beteiligung jedoch erst nach dem 16. Mai 2017 (Beschluss zur  Öffentlichkeitsbeteiligung 2017/MC/992 vom 17.05.2017 und Anschreiben an die TÖB vom 06.06.2017) eingeleitet. Somit ist zunächst der Satzungsbeschluss aufzuheben und der   Verfahrensschritt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach den neuen Vorschriften des BauGB zu wiederholen.    

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Da das Änderungsverfahren durch die Verwaltung durchgeführt wird entstehen nur Kopier- und Portokosten für die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

 

 

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