Beschlussvorlage - 2018/MC/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 86 LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. 2015 M-V S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2017 (GVOBl. M-V S. 331) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 ist gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auch auf die Berichtigung des Flächennutzungsplanes hinzuweisen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 10 BauGB

§ 13 a BauGB

§ 86 LBauO M-V

 

Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2017 (2017/MC/1086) eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 29  wird mit dem Satzungsbeschluss zunächst abgeschlossen. Danach erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung. Da die Stadt Malchin über einen genehmigten Flächennutzungsplan verfügt, tritt die Satzung mit Ablauf des Erscheinungstages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Parallel zur Aufstellung des B-Planes Nr. 29 wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst und der Plangeltungsbereich als Sonstiges Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage ausgewiesen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt gemäß städtebaulichen Vertrag vom 19.01.2018 sämtliche Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung des Bauleitplanverfahrens nach dem BauGB.

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Anlagen

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