Beschlussvorlage - 2018/MC/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29 "Photovoltaikanlage Neu Panstorf" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.06.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 86 LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. 2015 M-V S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2017 (GVOBl. M-V S. 331) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 ist gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auch auf die Berichtigung des Flächennutzungsplanes hinzuweisen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§ 10 BauGB
§ 13 a BauGB
§ 86 LBauO M-V
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2017 (2017/MC/1086) eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 29 wird mit dem Satzungsbeschluss zunächst abgeschlossen. Danach erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung. Da die Stadt Malchin über einen genehmigten Flächennutzungsplan verfügt, tritt die Satzung mit Ablauf des Erscheinungstages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Parallel zur Aufstellung des B-Planes Nr. 29 wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst und der Plangeltungsbereich als Sonstiges Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage ausgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.021,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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452,4 kB
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