Beschlussvorlage - 2018/MC/072
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 "Photovoltaikanlage Neu Panstorf" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.06.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadtvertretung Malchin gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage des anliegenden Abwägungsprotokolls abgewogen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 1 Abs. 7 BauGB
Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 07.03.2018 den Entwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 29 erfolgte vom 03.04.2018 bis zum 04.05.2018. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der angrenzenden Gemeinden durchgeführt.
Gemäß §1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung des Bauleitplanes gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das beigefügte Abwägungsprotokoll stellt, die für die Abwägung relevanten Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen dar und macht begründete Angaben zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung der Einwände, Bedenken und Hinweise.
Aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich für den B-Plan Nr. 29 nur geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen. Diese Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass gemäß BauGB keine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,9 kB
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