Beschlussvorlage - 2018/BAS/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 25.06.2018 geprüft. Das Ergebnis und der Prüfbericht mit abschließendem Prüfungsvermerk wird am Abend der Gemeindevertretersitzung vorgelegt.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss-Vorlage 2018/BAS/012 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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