Beschlussvorlage - 2018/BAS/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2014 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 25.06.2014. Das Ergebnis und den Prüfbericht mit abschließendem Prüfungsvermerk wird am Abend der Sitzung der Gemeindevertretung vorgelegt.

 

Die Bilanzsumme beträgt 6.034.368,88 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2014 beträgt 2.305.757,59 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 90,8 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 126.898,37 € ab. Die Finanzrechnung schließt zum 31.12.2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 235.383,92 € ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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